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Pressemitteilung

Erneuerung der Straßenbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd

Anfrage zur Stadtratssitzung am 28. Juni 2017

Die beiden Straßenbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd aus dem Jahr 1965 müssen saniert werden. Ende Mai wurde der Auftrag in Höhe von 15 Millionen Euro für den Ersatzneubau der Autobahnbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd erteilt. Unter Federführung des LBM Worms wird demnächst die Baustelle im Kreuz eingerichtet und laut einer Pressemeldung vom 19.06.2017 mit „vorbereitenden Arbeiten“ begonnen. Der Bauauftrag umfasst u.a. den Ersatzneubau der beiden parallel laufenden Straßenbrücken der A 60 über die A 63 im Autobahnkreuz.

Aus der Präsentation des LBM vor dem Verkehrsausschuss am 07.02.2017 im Rathaus der Stadt Mainz und den Informationen aus der Presseinformation vom 30.05.2017 ist zu entnehmen, dass das „Ersatzbrückenbauwerk“ 9 m breiter und 24 m länger wird. Die Verbreiterung dient der Veränderung von 2 auf 3 Fahrspuren. Die Verlängerung dient der Aufnahme der Direktspange von Hechtsheim in Richtung Alzey. Nach unserem Ermessen liegt hier eine wesentliche Veränderung des Brückenbauwerkes vor, welches die Frage aufwirft, ob weitere Genehmigungsverfahren und eine Bürgerbeteiligung erforderlich sind.

Es laufen aber immer noch Diskussionen um den Ausbau des Mainzer Rings im Bereich Marienborn mit Blick auf einen nachhaltigen Lärmschutz sowie alternative Planungsüberlegungen für den gesamten Bereich des Mainzer Kreuzes. Hierbei besteht nun auch die Gefahr, dass durch die Erneuerungsarbeiten Fakten für Folgeprojekte geschaffen werden könnten.

Daher fragen wir an:

1. Es liegt hier eine wesentliche Veränderung des Bauwerks vor. Erfüllen die geplanten Bau- und Erneuerungsmaßnahmen alle rechtlichen Voraussetzungen?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Vergrößerung des Brückenbauwerks gemäß den vorliegenden Planungen und Genehmigungen rechtens ist? Wenn nein, was will sie dagegen unternehmen?
3. Ist die Verwaltung in dieses Verfahren eingebunden gewesen und wenn ja, in welcher Form?
4. Sieht die Verwaltung mit Blick auf den Ausbau der A 60, dass hierbei bautechnische Fakten geschaffen werden, die mögliche Alternativüberlegungen (z.B. Einhausung) obsolet machen könnten?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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