Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Aufhebung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße Im Borner Grund

Gemeinsamer Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 13.09.2017 von CDU, SPD und ÖDP

Der Ortsbeirat beantragt die Aufhebung der kurz vor den Sommerferien 2017 eingerichteten Regelung für das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Straße Im Borner Grund.

Begründung:

Der Ortsbeirat hatte in einem Verkehrsrundgang im Oktober 2016 mit der Verwaltung die Problematik angesprochen, dass in der Einbahnstraße Im Borner Grund sehr häufig Fahrzeuge, aber auch Radfahrer widerrechtlich gegen die Einbahnstraßen fahren. Dabei wurde u.a. gefordert, gegen diese Verstöße stärker vorzugehen und die Beschilderung zu verbessern.

Inzwischen hat die Verwaltung eine Markierung und eine entsprechende Beschilderung des Borner Grundes zwischen den Straßen Am Haidenkeller und Kardinal-von-Galen-Straße an verschiedenen Stellen vorgenommen. Diese wurde jedoch weder mit dem Ortsbeirat noch mit dem Ortsvorsteher abgesprochen, noch haben die örtlichen Gremien in Marienborn im Vorfeld eine Information über die geplante Umsetzung erhalten. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße im Borner Grund halten wir für sehr gefährlich, da die Straße sehr eng und wenig übersichtlich ist. Außerdem fährt dort regelmäßig ein Linienbus der MVG.

Laut VwV-StVO zu §41 Zeichen 220 (Voraussetzungen für Einbahnstraßenfreigabe) ist unter Punkt c) geregelt: „c) für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,5 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist; verkehren dort auch Omnibusse des Linienverkehrs oder besteht stärkerer Verkehr mit Lastkraftwagen, so muss die Breite mehr als 3,5 m betragen.“

Diese Voraussetzung von 3,5 Meter ist an der Einmündung der Klein-Winternheimer Straße in die Straße Im Borner Grund nicht gegeben. Darüber hinaus ist die unter d) geforderte Übersichtlichkeit im Bereich zwischen den Gebäuden Im Borner Grund 28 bis 36 nicht gegeben.

Von daher halten wir die Entscheidung mit Blick auf mögliche Unfälle für hoch problematisch. Diese maßgebliche Veränderung der Verkehrsführung im Borner Grund müsste nach unserer Auffassung auch im Ortsbeirat beraten und entschieden werden.

Darüber hinaus ist der Ortsvorsteher zunächst wochenlang dem Protokoll des Verkehrsrundgangs hinterhergelaufen und musste dann feststellen, dass dieser Punkt fehlerhaft protokolliert wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 25.01.2017 wurde daher festgehalten: „Zum einen wurde der Vorschlag, den Radverkehr gegen die Einbahnstraße fahren zu lassen, lediglich von vereinzelten Ortsbeiratsmitgliedern befürwortet und nicht wie hier erwähnt vom gesamten Ortsbeirat. …“ Diese Information liegt dem Verkehrsdezernat nachweislich vor. Wir bitten daher, diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit rückgängig zu machen.

gez. Daniel Noll CDU
gez. Andrea Steffen-Boxhorn ÖDP
gez. Horst Hof SPD

Zurück