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Antrag / Anfrage / Rede

Versickerungsmulden (Rigolen) im Neubaugebiet MA 15 Hinter den Wiesen

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 09.11.2016

Derzeit werden in der Pfarrer-Bergmann-Straße die gemäß Bebauungsplan erforderlichen Rigolen (straßenbegleitende Mulden) für die Versickerung von Niederschlagswasser gebaut. Inzwischen liegen mehrere Beschwerden hinsichtlich der Planung der Rigolen im Bereich der Pfarrer-Bergmann-Straße vor. Die Anwohnerinnen und Anwohner möchten ihre Grundstücke über eine ordentlich dimensionierte Zuwegung, ob zu Fuß oder mit dem Auto, erreichen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Zuwegungen für die Mülltonnen-Stellplätze laut Bebauungsplan nur über den Hauseingang bzw. über gesonderte Zuwegungen erreichbar sein dürfen. Hierzu gibt es zwischen den Betroffenen und der Stadtverwaltung erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Im Sinne einer gerechten Behandlung aller Betroffenen in der Pfarrer-Bergmann-Straße bzw. im MA 15 brauchen wir eine konstruktive Lösung der Problematik. Leider hat die Verwaltung bisher mehrfach ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung des Ortsvorstehers abgelehnt. Dies ist bedauerlich.

Wir fragen daher an:

1. Waren die zur Zeit seitens der Stadt angeführten Erkenntnisse und Rahmenbedingen bezüglich einer Regenwasserversickerung mittels Rigolen (Versickerungsmulden), z.B. DWA-Arbeitsblatt A 138, bereits nachweislich Grundlage bei der Erstellung des Bebauungsplanes für das Baugebiet MA 15? Wenn ja, warum wurden die benötigten Rigolenlängen den heutigen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht klar kommuniziert und somit auch nicht bei den jeweiligen Bauplanungen und Umsetzungen berücksichtigt?
2. Welche rechtlichen und planerischen Bestimmungen gibt es, dass mindestens 50% der jeweiligen Grundstücksbreite mit Rigolen bestückt werden müssen? Wie lang müssen die Teilabschnitte von Rigolen mindestens sein? Gibt es hier einen praktikablen Ermessensspielraum, damit die Zuwegungen zu den Grundstücken vernünftig erreichbar sind? Nach welchen Maßstäben wurde dies in den übrigen Straßen umgesetzt?
3. Auf Basis welcher theoretischen Erkenntnisse kommt die Stadt zu der aufgeführten „Expertenmeinung“, da die Praxiserfahrungen aus der Ferdinand-Secker-Straße zeigen, dass die theoretische Expertenmeinung der Realität anscheinend nicht standhält?
4. Handelt es sich bei den seitens der Stadt angeführten Erkenntnissen bezüglich der benötigten 50% Rigolenbreite um Vorgaben, die erst nach Erstellung des Bauplanes MA 15 erarbeitet wurden? Seit wann gibt es die Berechnung der Länge der Versickerungsmulden und warum wurde dies den Betroffenen nicht rechtzeitig kommuniziert?
5. Wird bei heutigen Neuplanungen von Baugebieten die damals im Bebauungsplan MA 15 vorgeschriebene technische Umsetzung der Rigolen-Entwässerung entsprechend weiterhin gefordert, oder werden hier heutzutage auch andere Formen der technischen Umsetzung (z.B. mit zusätzlicher Regenablaufrinne) angewandt? Wenn ja, warum wurde dies in der vorliegenden Umsetzung nicht berücksichtigt?
6. Wurden bei der Planung der Rigolen auch die Vorgaben der Müllentsorgung berücksichtigt, nämlich, dass diese nicht über die Zufahrten und PKW-Stellplätze erfolgen darf, sondern entweder über dezidierte Zugänge oder den Hauseingang? Wird diese Zuwegung bei den diskutierten 50% zu Lasten der Grundstückseigentümer berücksichtigt?
7. Warum wird seitens der Stadt die seit Jahren bestehende Bebauung bei der Rigolen-Planung und der praktischen Umsetzung nur unzureichend berücksichtigt?
8. In einer Eingabe von Anwohnern an die Stadtverwaltung wurde auch auf konkrete Gefahrenlagen hingewiesen, die aus der Anlage der Versickerungsmulden dieser Größe in einer engen Straße wie der Pfarrer-Bergmann-Straße zwangsläufig resultieren werden. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung der Auffassung ist, dass aus der Installation von Rigolen in vorgesehener Dimension keine Gefahren für Personen und Sachgüter entstehen?
9. Welche Pflegemaßnahmen der Rigolen müssen in welchen Zeitabständen stattfinden und wer muss diese Arbeiten ausführen? Wer trägt dafür die regelmäßigen Kosten und, sofern es sich um die Stadt Mainz handelt, aus welchem Haushaltstitel werden diese beglichen?

Andrea Steffen-Boxhorn
Fraktionssprecherin

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