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Antrag / Anfrage / Rede

Halteverbot in der Pfarrer-Dorn-Straße

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 22.04.2009

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die absoluten Halteverbote gegenüber den Bushaltestellen in der Pfarrer-Dorn-Straße sollen durch eine zusätzliche Markierung (Zeichen 299, §41 (3) Nr. 8 STVO) verdeutlicht werden.

 

Begründung:

 

Die absoluten Halteverbote in der Pfarrer-Dorn-Straße werden immer wieder missachtet. Daher sollte sie deutlicher gekennzeichnet werden.

 

Vor den Häusern Pfarrer-Dorn-Straße 28 und 30 zum Beispiel herrscht absolutes Halteverbot, da sich gegenüber eine Bushaltestelle befindet und bei haltendem Bus keine größeren Fahrzeuge vorbei fahren können, falls ein Auto dort parkt. Teilweise muss sogar die Linie 70 an der Linie 6 vorbeifahren.

 

Trotzdem stellen hier immer wieder Kunden der Sparkasse (bzw. des Geldautomaten) ihre Fahrzeuge ab, obwohl der vorhandene Kundenparkplatz immer frei ist. Regelmäßig parken hier auch Lieferwagen. Dadurch entstehen immer wieder Staus mit Hupkonzerten und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge in der Pfarrer-Dorn-Straße und umliegende Straßen ist versperrt.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele

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