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Antrag / Anfrage / Rede

Tempo-30-Zone in Marienborn

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 04.06.2008

Bürgermeister Norbert Schüler hat dem Ortsbeirat Marienborn mitgeteilt, dass von einer natürlichen Person, als auswärtigen Beschwerdeführer, sowohl eine Dienstbeschwerde, als auch eine Fachdienstbeschwerde gegen die Tempo-30-Zone bei der zuständigen Stelle in Speyer erhoben wurde. Die Dienstbeschwerde wurde inzwischen von Oberbürgermeister Jens Beutel als unbegründet abgewiesen. Eine endgültige Entscheidung der Behörde steht aber noch aus.

 

Dazu führt der § 45 Absatz 1c StVO aus: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.“ Trotzdem wurde der gesamte Ortsteil Marienborn als Tempo-30-Zone ausgewiesen wegen der der Funktion als „Wohngebiet und Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“. Daher spricht sich der Ortsbeirat auch einstimmig für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Welche Straßen in der Marienborner Ortslage sind in welchen Abschnitten als Kreisstraßen ausgewiesen?

2. Nach dem Bau der Querspange zwischen der Anschlussstelle Klein-Winterheim und dem Lerchenberger Ortseingang (Kreisel) erscheint aus unserer Sicht das Beibehalten von Kreisstraßen im Marienborner Ortskern als entbehrlich. Teilt die Verwaltung diese Auffassung? Wenn nein, warum nicht?

3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Kreisstraßen in Marienborn in eine Gemeindestraße zu umzuwidmen? Gemäß § 12 Landesstraßengesetz obliegt der Unterhalt der Kreisstraßen den kreisfreien Städten und Landkreisen, daher gehen wir davon aus, dass u.U. die Entwidmung der Altkönigstraße auch der Zustimmung des Landkreises Mainz-Bingen bedarf oder besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer einseitigen Entwidmung durch die Stadt Mainz?

4. Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung, sollte der o.a. Beschwerde von der Behörde stattgegeben werden?

 

CDU

SPD

ödp/Freie Wähler

Bündnis90/Die Grünen

 

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